Barrierefreiheit auf national express

Auf dieser Seite finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für die unter der Domain www.nationalexpress-ebe.de veröffentlichte Internetseite der national express.

Die national express ist bemüht, die Internetseite www.nationalexpress-ebe.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das arrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)  in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Nicht-zugängliche Inhalte

Ein Großteil der Website kann ausschließlich mit einer Tastatur oder einem Bildschirmlesegerät genutzt werden.

Trotz unserer Bemühungen, die Zugänglichkeit der Website zu gewährleisten, sind wir uns einiger Einschränkungen bewusst, an deren Behebung wir arbeiten.  Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung der bekannten Einschränkungen und mögliche Lösungen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie auf ein Problem stoßen, das hier nicht aufgeführt ist.

Bekannte Einschränkungen für die Website ‚nationalexpress-ebe.de':

  1. Sprachauswahl:
    • Auf mobilen Geräten wird die Sprachauswahl nicht immer korrekt ausgesprochen.
  2. Fehlermeldungen und Benachrichtigungen:
    • Fehlermeldungen werden nicht immer automatisch von Bildschirmlesegeräten vorgelesen.
    • Einige Fehlerindikatoren basieren ausschließlich auf Farbe, was für Benutzer mit Farbenblindheit oder Sehschwäche zu Schwierigkeiten führen kann.
  3. Grafische Bedienelemente und Alternativtexte:
    • Einige grafische Bedienelemente haben Alternativtexte, die aber entweder nicht aussagekräftig genug oder nur in englischer Sprache verfügbar sind.
    • Das national express Logo hat manchmal einen falschen Alt-Text (z.B. „de.de“ statt „Zur Homepage“).
    • Im Inhaltsverzeichnis wird beim Anklicken eines Links der Inhalt zu weit gescrollt, so dass er hinter der festen Überschrift versteckt wird.
    • Bei den Bezahloptionen können Info-Symbole zeitweise nicht ausgewählt werden. Dies betrifft eher die Desktop-Nutzung.
    • Einige Texte und grafische Elemente entsprechen nicht dem geforderten Kontrastverhältnis und sind daher schlechter lesbar. Dies betrifft vor allem Nutzer mit Sehschwächen.
  4. Tastatur- und Screen-Reader-Navigation:
    • Info-Symbole auf mehreren Seiten (z. B. Zahlungsoptionen und Bezahlseite) sind nicht vollständig über die Tastatur oder Screen-Reader zugänglich.
    • Die Sprachauswahl auf mobilen Geräten wird von Screen-Readern nicht korrekt ausgesprochen.
    • Die Überweisungsinformationen können nicht nur mit Hilfe der Tastatur kopiert werden.
    • Bei einigen modalen Dialogen fehlen entsprechende Aria-Labels.

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Die Website „national express“ ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden am häufigsten verwendeten unterstützenden Technologien kompatibel ist: 

die neueste Version der Browser Google Chrome und Apple Safari;

in Kombination mit den neuesten Versionen von JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack.

Technische Spezifikationen

Die Zugänglichkeit der Website „national express“ hängt von den folgenden Technologien ab, damit sie mit der jeweiligen Kombination aus Webbrowser und etwaigen auf Ihrem Computer installierten Hilfstechnologien oder Plugins funktioniert:

  • HTML
  • WAI-ARIA
  • CSS
  • JavaScript

Barrieren melden: Kontakt für Ihr Feedback

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte senden Sie uns eine Nachricht an kundendialograil@nationalexpress.de

Ihr Feedback hilft uns dabei, unser Internetangebot fortwährend barriereärmer zu gestalten.

Marktüberwachungsbehörde: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) 

Kontakt 
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an: 

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 4530
E-​Mail: MLBF(at)ms.sachsen-​anhalt.de

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.10.25 erstellt und zuletzt am 26.11.2025 aktualisiert.